Straußwirtschaften

Frau mit einem Glas Rotwein an einem Tisch im Lokal sitzend.

Für den Betrieb einer so genannten "Straußwirtschaft" gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Ausschank von selbst erzeugtem Wein (auch Apfelwein) bedarf für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 Zeitabschnitten keiner Erlaubnis.

  • Der Betrieb einer Straußwirtschaft muss in jedem Fall mindestens zwei Wochen vor Beginn beim Amt für öffentliche Ordnung angezeigt werden.
 
  • Wer Wein gewerbsmäßig zum Verkauf anbietet, darf nicht noch zusätzlich eine Straußwirtschaft betreiben.
  • Der Ausschank ist nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubetriebs gelegen sind.
  • Der Ausschank darf nicht in Räumen stattfinden, die eigens zu diesem Zweck angemietet sind.
  • Eine Straußwirtschaft darf nicht mit einem anderen Gaststätten- betrieb verbunden werden und nicht mehr als 40 Sitzplätze vorweisen.
  • Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden.

Formulare

Anzeige des Betriebes einer Straußenwirtschaft

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Gewerbewesen
Name: Tobias Walter
Telefon: (07221) 93-18 17
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: tobias.walter@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-04
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung