Straußwirtschaften
Für den Betrieb einer so genannten "Straußwirtschaft" gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Ausschank von selbst erzeugtem Wein (auch Apfelwein) bedarf für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 Zeitabschnitten keiner Erlaubnis.
- Der Betrieb einer Straußwirtschaft muss in jedem Fall mindestens zwei Wochen vor Beginn beim Amt für öffentliche Ordnung angezeigt werden.
- Wer Wein gewerbsmäßig zum Verkauf anbietet, darf nicht noch zusätzlich eine Straußwirtschaft betreiben.
- Der Ausschank ist nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubetriebs gelegen sind.
- Der Ausschank darf nicht in Räumen stattfinden, die eigens zu diesem Zweck angemietet sind.
- Eine Straußwirtschaft darf nicht mit einem anderen Gaststätten- betrieb verbunden werden und nicht mehr als 40 Sitzplätze vorweisen.
- Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden.
Formulare
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Anzeige des Betriebes einer Straußenwirtschaft | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Gewerbewesen |
| Name: | Tobias Walter |
| Telefon: | (07221) 93-18 17 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | tobias.walter@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 2. OG-04 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
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Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung


