Erteilung einer Bewachungserlaubnis
Eine Bewachungserlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Dies gilt auch für Kaufhausdetektive.Unterlagen
- Formloser Antrag mit Angaben zum Wohnsitz während der letzten 3 Monate
- Bescheinigung der IHK (Industrie- u. Handelskammer), dass eine Unterrichtung erfolgt ist über die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderlichen Vorschriften
- Nachweis, dass die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten vorliegen (z.B. Sparguthaben, Bankauskunft, Bankbürgschaft über 12.500,- EUR)
- Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung vorliegt - mit folgenden Mindestbeträgen: für Personenschäden: 1.000.000,- EUR, für Sachschäden: 250.000,- EUR , für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,- EUR , für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Bescheinigung des Wohnsitz-Amtsgerichts, dass kein Eintrag in der Schuldnerkartei besteht
- Bescheinigung der Wohnsitz-Gemeindekasse, dass keine Rückstände bestehen
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Gewerbewesen |
| Name: | Tobias Walter |
| Telefon: | (07221) 93-18 17 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | tobias.walter@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 2. OG-04 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
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Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung

