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Erteilung einer Bewachungserlaubnis

Schild mit Aufschrift: Achtung Videoüberwachung

(c)Gerd Altmann/PIXELIO

Eine Bewachungserlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Dies gilt auch für Kaufhausdetektive.
 

Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angaben zum Wohnsitz während der letzten 3 Monate
  • Bescheinigung der IHK (Industrie- u. Handelskammer), dass eine Unterrichtung erfolgt ist über die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderlichen Vorschriften
  • Nachweis, dass die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten vorliegen (z.B. Sparguthaben, Bankauskunft, Bankbürgschaft über 12.500,- EUR)
  • Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung vorliegt - mit folgenden Mindestbeträgen: für Personenschäden: 1.000.000,- EUR, für Sachschäden: 250.000,- EUR , für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,- EUR , für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Bescheinigung des Wohnsitz-Amtsgerichts, dass kein Eintrag in der Schuldnerkartei besteht
  • Bescheinigung der Wohnsitz-Gemeindekasse, dass keine Rückstände bestehen

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Gewerbewesen
Name: Tobias Walter
Telefon: (07221) 93-18 17
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: tobias.walter@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-04
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung