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Erteilung einer Erlaubnis für Privatkrankenanstalten

Privatkrankenanstalt ist z.B. eine Praxisklinik, psychosomatische Klinik, ambulante OP-Klinik, ein Dialysezentrum usw.

Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO benötigt nur, wer gewerbsmäßig eine Privatkrankenanstalt betreiben will.

Arzt mit grünem Mundschutz und OP-Brille mit Lupe.

Unterlagen
  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben über die Klinik: Baupläne oder Skizzen mit Maßangaben oder exakter Beschreibung sämtlicher Räume nach Art, Zahl und Belegung sowie nach Lage und Größe, Zweckbestimmung bzw. Behandlung in der Klinik
  • Angaben über den Betreiber (Geschäftsführer bzw. geschäftsführenden Komplementär): Führungszeugnis(se) (Wohnwort), Gewerbezentralregisterauszug(-auszüge) (Wohnort), Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Gemeindekasse(n) der Betreiber
  • Angaben über Personal und Ärzte: Personalangaben und Ärztliche Leitung und Ausbildungsnachweise
Kontakt

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung