Erteilung einer Maklererlaubnis

Zur Ausübung folgender Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung:

  • Bauträger
  • Baubetreuer
  • Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen
  • Vermittlung von Darlehen, Kapitalanlagen, sonstigen Vermögensanlagen

Unterlagen
  • Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis(Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt)
  • Bestätigung, dass kein Eintrag in einer Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorliegt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Antragsformular und Fragebogen
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag
Kosten / Leistung

Je nach Tätigkeit

Formulare

Antrag Maklererlaubnis

Kontakt

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung