Erteilung einer Maklererlaubnis
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Zur Ausübung folgender Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung:
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Unterlagen
- Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis(Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt)
- Bestätigung, dass kein Eintrag in einer Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorliegt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Antragsformular und Fragebogen
- Bei Firmen: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag
| Je nach Tätigkeit |
Formulare
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Antrag Maklererlaubnis | ||
Kontakt
Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung

