Gewerbeanmeldung
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle dem zuständigen Amt angezeigt werden (s.u. "Infoblatt: § 14 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz").
Ein Gewerbe ist jede, nicht sozialunwertige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Nicht zum Gewerbe zählen:
- sozial unwerte Tätigungen, z.B. Kettenbriefaktionen
- Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft
- Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Miethauses)
Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften: GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei juristischen Personen (GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH)
Gewerbebestätigung (sogenannter Gewerbeschein)
Über die Gewerbeanzeige wird eine "Bestätigung" ausgestellt.
Information an andere Behörden
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht, Berufsgenossenschaften informiert.
Unterlagen
- Pass oder Personalausweis bei Personengesellschaften
- Handelsregisterauszug/Gesellschaftervertrag bei juristischen Personen
Kosten / Leistung
| 20,00 € |
Formulare
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Ausfüllhilfe Gewerbeformular | ||
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Gewerbeanmeldung | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Gewerbewesen |
| Name: | Tobias Walter |
| Telefon: | (07221) 93-18 17 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | tobias.walter@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 2. OG-04 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
|
Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung


