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Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Büro) oder ohne eine solche zu haben

  • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet
  • Bestellungen aufsucht bzw. vertreibt
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Ein Mann in der Fußgängerzone; verkleidet und geschminkt als goldene Standuhr. auf der

Unterlagen
  • Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis(Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt)
  • Bestätigung, dass kein Eintrag in einer Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorliegt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Steuerheft
  • Paßbild
Kosten / Leistung

100,00 € für eine befristete Reisegewerbekarte (1 Jahr)
220,00 € für eine unbefristete Reisegewerbekarte

Formulare

Antrag Reisegewerbekarte

Kontakt

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung