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Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft

Auf persönlichen oder schriftlichen Antrag können bestimmte Auskünfte aus dem Melderegister über Einzelpersonen an Dritte erteilt werden.

Bei der einfachen Melderegisterauskunft, die sie auch online beantragen können (s.u.), umfassen die Auskünfte

  • Vor- und Familiennamen
  • Anschriften
  • Akademische Grade

 

Das Bild zeigt einen Akten-Schrank mit Hängeordnern.

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können über die oben genannten Auskünfte hinaus über Einzelpersonen erweiterte Melderegisterauskünfte erteilt werden.

Das berechtigte Interesse muss für jede einzelne gewünschte Auskunft glaubhaft gemacht werden. Auskünfte können mit Auflagen versehen werden. Auskünfte können erteilt werden über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Früherer Name
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe verheiratet oder ledig
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und Ort

Archivauskünfte

Auf schriftlichen Antrag können Auskünfte über ehemalige (historische) Einwohner der Stadt Baden-Baden erteilt werden. Die Höhe der Auskunftsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Jeder, der in Baden-Baden gemeldet ist, hat das Recht, von der Meldebehörde kostenlos schriftliche Auskünfte über alle Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Die Auskünfte werden nur auf begründeten schriftlichen Antrag hin erteilt.


Kosten / Leistung

7,00 € Einfache Melderegisterauskunft
12,00 € Erweiterte Melderegisterauskunft: pro Auskunft
15,00 € Mindestgebühr

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Bürgerbüro Briegelacker
Name: Kerstin Leppert
Telefon: (07221) 93-18 02
Telefax: (07221) 93-18 88
Email: kerstin.leppert@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: Schalter 11
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung