Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Fahrrad, angelehnt an ein Hinweisschild

Das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist werktags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr gestattet. Muss in dringenden Fällen außerhalb dieses Zeitraumes die Fußgängerzone befahren werden, ist eine Ausnahmegenehmigung hierfür zu beantragen.

Diese ist entsprechend zu begründen, da im Interesse einer funktionierenden Fußgängerzone nur in dringenden Fällen Ausnahmen erteilt werden dürfen.

Anlassbezogene Ausnahmegenehmigungen, die nur einmalig benötigt werden, können auch telefonisch beantragt werden.

 

Hinweis

Hinweis Die Begründung des Antrages muss sehr sorgfältig und ausführlich sein, da an die Genehmigung strenge Maßstäbe angelegt werden.

Kosten / Leistung

19,50 € für eine befristete Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug pro Woche

Formulare

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Andrea Reiß
Telefon: (07221) 93-18 68
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: andrea.reiss@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-16
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Verkehrswesen
Name: Renate Walter
Telefon: (07221) 93-18 21
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: renate.walter@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-16
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung