Grundstückszerlegungen (Teilungen)

Neubildung von Grundstücken zur Aufstellung des Veränderungsnachweises (Grundlage für den Kaufvertrag beim Notar).


Unterlagen
  • Lageplan mit Darstellung der geplanten neuen Grenzen
  • evtl. Zustimmung des Landwirtschaftsamtes
  • Angabe des Bodenwertes für die Gebührenberechnung
Kosten / Leistung

Für die Berechnung nach dem Landesgebührengesetz (LgebG) maßgebend sind der Bodenwert, die Anzahl der neu gebildeten Grundstücke/Grundstücksteile und die Anzahl der neuen Grenzpunkte.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Katastervermessung
Name: Josef Stoll
Telefon: (07221) 93-16 28
Telefax: (07221) 93-16 44
Email: josef.stoll@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 100
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan