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Grenzfeststellungen

Unsere Aufgaben:

  • Überprüfen bzw. Wiederherstellen von Grenzpunkten. 
  • Abmarkung von Grenzpunkten vor Ort.
Das Bild zeigt einen Grenzsstein.
Grenzstein

Unterlagen
  • Darstellung im Plan oder Skizze, welche Grenzpunkte beantragt werden
  • Angabe des Bodenwertes für die Gebührenberechnung
Kosten / Leistung

nach dem Landesgebührengesetz (LgebG) maßgebend sind der Bodenwert, die Anzahl der Grenzpunkte sowie der Wunsch nach einer Abmarkung.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Katastervermessung
Name: Josef Stoll
Telefon: (07221) 93-16 28
Telefax: (07221) 93-16 44
Email: josef.stoll@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 100
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachbereich Planen und Bauen - Fachgebiet Vermessung