Gebäudeaufnahmen

Einmessen von Gebäuden oder Gebäudeteilen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster.


Unterlagen
  • Meldung nach Fertigstellung der Baumaßnahme evtl. mit Lageplan
Hinweis

Hinweis Die Einmessung kann auch von Amts wegen (ohne Antrag) durchgeführt werden.

Kosten / Leistung

Nach dem Landesgebührengesetz (LgebG) maßgeblich sind die Höhe der Baukosten sowie die Anzahl der Gebäude auf demselben Grundstück.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Katastervermessung
Name: Josef Stoll
Telefon: (07221) 93-16 28
Telefax: (07221) 93-16 44
Email: josef.stoll@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 100
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachbereich Planen und Bauen - Fachgebiet Vermessung