Bodenschutz - Altlasten

Grundstücke können in Folge ihrer (Vor-)Nutzung mit Schadstoffen belastet sein.
Beispiele hierfür sind ehem. Müllplätze, Tankstellen und chemische Reinigungen.

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer meist gewerblicher Nutzungen die hierfür relevant sein können.
Der fortschreitende Flächenverbrauch führt immer mehr zu dauerhaftem Verlust von Böden. Der Erhalt von Böden insbesondere besonders wertvoller Böden ist aktuell eine wichtige Aufgabe im Umweltschutz.

Sandfläche, darauf wächst ein Grashalm.
Die behördliche Zuständigkeit für so genannte Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sowie für den Bodenschutz liegt beim Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht. Dort kann auch angefragt werden ob für ein bestimmtes Grundstück ein Altlastenverdacht besteht.

Unterlagen
  • Formlose schriftliche Anfrage (auch per Fax) für die Auskunft, ob für eine bestimmte Fläche Altlastenverdacht besteht.
Hinweis

Hinweis Auskünfte werden nur bei Nachweis von berechtigtem Interesse erteilt.

Kosten / Leistung

Evtl. Verwaltungsgebühren für Auskünfte

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Umwelt- und Gewerbeaufsicht
Name: Rudolf-Karl Teichmann
Telefon: (07221) 93-15 00
Telefax: (07221) 93-15 15
Email: rudolf-karl.teichmann@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 303
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Name: Andreas Schmid
Telefon: (07221) 93-15 22
Telefax: (07221) 93-15 15
Email: andreas.schmid@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 308
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht