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Jagen im Stadtwald

Gejagt werden kann im Baden-Badener Stadtwald auf Rehwild und auf Wildschweine. Es werden pro Jahr ca. 200 Wildschweine und 400 Rehe erlegt, eine Abschussgarantie kann nicht gewährt werden.

Dem Jäger werden bestimmte Hochsitze zugewiesen, von denen aus er alleine morgens und abends die Einzeljagd ausüben kann.

junges männliches Reh

Voraussetzungen
Grundsätzlich muss jeder Jagdgast Inhaber eines gültigen deutschen Jagdscheines sein. Für Ausländer wird ein Ausländer-Tagesjagdschein vom Forstamt (Kreisjagdamt) ausgestellt.  Für den Nachweis der jagdlichen Sachkunde muss der Interessent eine Jagdlizenz seines Heimatlandes vorlegen.

Weitere Voraussetzungen für die Ausstellung des Jagdscheines ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Der Ausländer-Jagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage, er kann im Laufe eines Kalenderjahres höchstens 3 Mal ausgestellt werden. Er kostet zwischen 51,13 € und 76,70 €, je nach Sonderabkommen der einzelnen Länder.


Hinweis

Hinweis Für Diplomaten gelten Sonderbestimmungen.
Die unten genannten Abschussentgelte werden auch bei krank geschossenem Wild erhoben.

Kosten / Leistung

250,00 € Grundgebühr für max. 1 Woche Jagen,
eine Verlängerung ist möglich.
50,00 € pro Jagdansitz, falls die Führung durch einen Förster gewünscht wird
50,00 - 250,00 € Abschussentgelt für Rehböcke
50,00 € Abschussentgelt für Geiße, Schmalrehe und Kitze
25,00 € Abschussentgelt für Schwarzwild (Frischlinge)
400,00 € Abschussentgelt für Schwarzwild (Keiler dreijährig und älter)
150,00 € Sonderarrangements einschl. Jagdführer, je Jagdausflug morgens oder abends. Jagdwagen und Leihwaffen sind auf Anfrage möglich. Ebenso kann ein Training in einem jagdlichen Schießkino vermittelt werden.
ca. 35,00 € Haftpflichtversicherung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Waldarbeit, Kreisjagdamt
Name: Marta Korinek
Telefon: (07221) 93-16 67
Telefax: (07221) 93-16 77
Email: marta.korinek@baden-baden.de
Adresse: Rheinstraße 111 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 1.5
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Forstamt