Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Diese Beförderungen unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Beförderungen für andere innerhalb des Geltungsbereiches des GüKG sind erlaubnispflichtig (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr). Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr zwischen den EU/EWR-Staaten ist lizenzpflichtig (Gemeinschaftslizenz).
Ist dem Unternehmer eine Gemeinschaftslizenz erteilt, so gilt diese als Erlaubnis im Sinne des GüKG.

Ein roter Smart fährt vor einem roten LKW
Die Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz wird auf den Nahmen des Unternehmens ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt fünf Jahre.

Voraussetzungen
  • fachliche Eignung
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • persönliche Zuverlässigkeit

Unterlagen

Für den antragstellenden Unternehmer:

  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschrift), wenn eine entsprechende Eintragung besteht
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Unterlagen, die zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes erforderlich sind: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Stadtkasse/Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen, sowie Eigenkapitalbescheinigung, ggf. mit Zusatz-Bescheinigung)

Für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.


Kosten / Leistung

230,00 € Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
50,00 € Ausstellung einer Ausfertigung
180,00 € Gemeinschaftslizenz
50,00 € Ausstellung einer beglaubigten Abschrift

Formulare

Erlaubnis für den Güterkraftverkehr
Zusätzliche Ausfertigung
Zusatzbescheinigung
Eigenkapitalbescheinigung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Silke Gerth
Telefon: (07221) 93-18 26
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: silke.gerth@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 03-EG
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung