Güterkraftverkehr
|
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Diese Beförderungen unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). |
|
|
|
Die Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz wird auf den Nahmen des Unternehmens ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt fünf Jahre. Voraussetzungen
Unterlagen Für den antragstellenden Unternehmer:
Für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein. |
||
Kosten / Leistung
| 230,00 € | Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr | ||
| 50,00 € | Ausstellung einer Ausfertigung | ||
| 180,00 € | Gemeinschaftslizenz | ||
| 50,00 € | Ausstellung einer beglaubigten Abschrift |
Formulare
![]() |
Erlaubnis für den Güterkraftverkehr | ||
![]() |
Zusätzliche Ausfertigung | ||
![]() |
Zusatzbescheinigung | ||
![]() |
Eigenkapitalbescheinigung | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Silke Gerth |
| Telefon: | (07221) 93-18 26 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | silke.gerth@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 03-EG |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
|
Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung


