Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Baluer Schwerbehindertenparkausweis mit einem Rollstuhlfahrer.

Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde können beim Fachgebiet öffentliche Ordnung Parkerleichterungen bewilligt bekommen.

Von einer außergewöhnlichen Gehbehinderung spricht man z.B. bei Personen mit Querschnittslähmung, Amputation beider Ober- bzw. Unterschenkel, einseitiger Oberschenkelamputation sowie Hüftexartikulation.
 

Unterlagen

  • Kopie des Schwerbehinderten bzw. Schwerbeschädigten-Ausweis mit den bestätigten Merkzeichen "aG" (aussergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BI" (Blind)
  • Passbild

Kosten / Leistung

keine

Formulare

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Andrea Reiß
Telefon: (07221) 93-18 68
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: andrea.reiss@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-16
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung