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Namensänderung bei Ehescheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft

Vorderansicht des neuen Personalausweises

Nehmen Sie nach Scheidung Ihrer Ehe oder Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft wieder einen früher geführten Namen an, wird Ihr Personalausweis wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe ungültig.

Die Ausstellung eines neuen Personalausweises wird erforderlich. Eine Korrektur in Ihrem bisherigen Personalausweis ist nicht möglich.

 

Wenn Sie weiterhin einen Personalausweis benötigen, weil Sie Ihre
Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen können, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Zuständige Stelle 
die Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind. In Baden-Baden das Fachgebiet öffentliche Ordnung. 

Zur Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen. Der gegebenenfalls ausgestellte vorläufige Personalausweis ist bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückzugeben.
Fristen
Sie müssen unverzüglich nach der Namensänderung einen neuen Personalausweis beantragen.

Unterlagen

  • ein Lichtbild aus neuester Zeit im Format: 35x45 mm, Gesichtsgröße: mindestens 20 mm, höchstens 25 mm
  • alter Personalausweis/Kinderausweis
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vom Standesamt

Hinweis

Hinweis Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie zugleich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückzugeben.

Kosten / Leistung

8,00 € für einen neuen Personalausweis
8,00 € für einen vorläufigen Personalausweis - falls Sie diesen schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises benötigen

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Bürgerbüro Briegelacker
Name: Stefanie Weiler
Telefon: (07221) 93-18 07
Telefax: (07221) 93-18 88
Email: stefanie.weiler@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: Schalter 10
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Bürgerbüro Briegelacker
Name: Andrea Schmalzbauer
Telefon: (07221) 93-18 04
Telefax: (07221) 93-18 88
Email: andrea.schmalzbauer@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 17
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung