Denkmalrecht - Steuerbescheinigung
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Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Den notwendigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt erhalten Sie im Fachgebiet Bauordnung/Untere Denkmalschutzbehörde. Bitte planen Sie dies rechtzeitig vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung ein, da die Überprüfung der einzelnen Rechnungsbelege in Ihrem eigenen Interesse erfolgt. |
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommenssteuergesetz (EStG) inklusive Aufstellung der Rechnungen nach Gewerken getrennt.
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Sämtliche Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden. | ||
Kosten / Leistung
| Die Gebühr für die Steuerbescheinigung richtet sich nach der Summe der bescheinigten Aufwendungen. Je höher die bescheinigten Aufwendungen desto höher die Gebühr. |
Formulare
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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung / vorläufigen Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) | ||
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Aufstellung Rechnungsnachweis | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Nicole Schreiber |
| Telefon: | (07221) 93-24 50 |
| Telefax: | (07221) 93-21 51 |
| Email: | nicole.schreiber@baden-baden.de |
| Adresse: | Marktplatz 2 |
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 630 |
| Bushaltestelle: | Leopoldplatz |
Zuständiges Amt:
Fachgebiet Bauordnung


