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Denkmalrecht - Steuerbescheinigung

Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt.

Den notwendigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt erhalten Sie im Fachgebiet Bauordnung/Untere Denkmalschutzbehörde.

Bitte planen Sie dies rechtzeitig vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung ein, da die Überprüfung der einzelnen Rechnungsbelege in Ihrem eigenen Interesse erfolgt.


Unterlagen
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommenssteuergesetz (EStG) inklusive Aufstellung der Rechnungen nach Gewerken getrennt.
Hinweis

Hinweis Sämtliche Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden.

Kosten / Leistung

Die Gebühr für die Steuerbescheinigung richtet sich nach der Summe der bescheinigten Aufwendungen. Je höher die bescheinigten Aufwendungen desto höher die Gebühr.

Formulare

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung / vorläufigen Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)
Aufstellung Rechnungsnachweis

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Nicole Schreiber
Telefon: (07221) 93-24 50
Telefax: (07221) 93-21 51
Email: nicole.schreiber@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2
  76530 Baden-Baden
Raum: 630
Bushaltestelle: Leopoldplatz

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Bauordnung