Denkmalschutz
Schloss Hohenbaden (Altes Schloss)
©Landesmedienzentrum Karlsruhe
In Baden-Baden stehen über 1000 Gebäude unter Denkmalschutz. Neben historischen Gebäuden wie dem Alten Schloss (siehe Foto) oder dem Rathaus sind auch Zeitzeugnisse der jüngeren Vergangenheit unter Schutz gestellt, z.B. das BABO-Hochhaus oder die Ecolé Paris.
Folgende bauliche Veränderungen an Kulturdenkmalen bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde:
- Änderungen an der Substanz
- Änderungen im Erscheinungsbild
- An- oder Aufbauten
- Aufschriften
- Werbeeinrichtungen
Zur Abstimmung lassen Sie sich bitte einen Vorort-Termin im Fachgebiet Bauordnung geben. Dabei sollten Sie die auszuführenden Arbeiten angeben. Im Vorort-Termin wird ein Protokoll über die erfolgte Abstimmung erstellt, das Sie anschließend zugesandt bekommen.
Sofern für die Maßnahmen auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, schließt die Baugenehmigung die denkmalschutzrechtliche Entscheidung mit ein.
Unterlagen
- Ob Unterlagen vorab einzureichen sind, entscheidet sich im Einzelfall und ist insbesondere von Art und Umfang der geplanten Arbeiten abhängig. Die Einzelheiten besprechen Sie bitte mit der Baurechtsbehörde/Unteren Denkmalschutzbehörde.
Kosten / Leistung
| Für die denkmalrechtliche Abstimmung bzw. Genehmigung werden keine Gebühren erhoben. |
Formulare
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Antrag: Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Nicole Schreiber |
| Telefon: | (07221) 93-24 50 |
| Telefax: | (07221) 93-21 51 |
| Email: | nicole.schreiber@baden-baden.de |
| Adresse: | Marktplatz 2 |
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 630 |
| Bushaltestelle: | Leopoldplatz |
Zuständiges Amt:
Fachgebiet Bauordnung

