Bauantrag
Amtliche Baufreigabe: der so genannte "Rote Punkt"
Für die Errichtung von baulichen Anlagen ist in aller Regel ein Genehmigungsverfahren bei der Baurechtsbehörde erforderlich.
Die Genehmigungspflicht gilt evtl. auch für kleinere Vorhaben, z. B. den Bau von
- Dachgauben
- Terrassen, Balkone
- Carports
- Gartenhütten
Für welche Vorhaben eine Genehmigung erforderlich ist, ist in der Landesbauordnung ausführlich geregelt. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte bei der Baurechtsbehörde.
Vor der Errichtung eines Bauvorhabens müssen die Baugenehmigung und der Baufreigabeschein („Roter Punkt“) erteilt sein. Die Baugenehmigung gilt drei Jahre. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung (Vordruck)
- aktueller Lageplan (schriftlicher Teil als Vordruck) einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Vordruck)
- evtl. rechnerischer Stellplatznachweis (Vordruck)
- evtl. bautechnische Nachweise bzw. Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (Vordruck)·
- evtl. Erhebungsbogen (siehe Hinweis, rechte Spalte)
- evtl. Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)
- Bauleitererklärung (Vordruck)
Hinweis
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Die Bauvorlagen sind mindestens dreifach bei der Baurechtsbehörde einzureichen. | ||
| Sofern Sie Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte vor Einreichung des Antrages an die Mitarbeiter des Bauordnungsamts. | |||
Kosten / Leistung
| Für die Baugenehmigung werden Gebühren in Höhe von 6/1000 bei Baukosten bis 50.000 Euro, 5/1000 bei Baukosten über 50.000 Euro erhoben. Hinzu kommen ggf. Gebühren für Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen von Bauvorschriften. |
Formulare
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Antrag auf Baugenehmigung (4- fach) | ||
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Schriftlicher Teil des Lageplanes | ||
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Baubeschreibung | ||
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Rechnerischer Stellplatznachweis | ||
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Angaben zu gewerblichen Anlagen | ||
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Angaben zu Feuerungsanlagen | ||
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Bauleitererklärung | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Fachgebiet Bauordnung |
| Name: | Cynthia Darby |
| Telefon: | (07221) 93-21 50 |
| Telefax: | (07221) 93-21 51 |
| Email: | cynthia.darby@baden-baden.de |
| Adresse: | Marktplatz 2
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 613 |
| Bushaltestelle: | Leopoldsplatz
|
Zuständiges Amt:
Fachgebiet Bauordnung



