Kenntnisgabeverfahren
|
Erfüllt ein Bauvorhaben bestimmte Voraussetzungen (s.u.) genügt anstelle des Baugenehmigungsverfahrens ein Kenntnisgabeverfahren. Bauherren haben bei diesen Vorhaben ein Wahlrecht zwischen Kenntnisgabeverfahren und Genehmigungsverfahren. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mit bestimmten Festsetzungen liegt. Im Wesentlichen unterscheidet sich das Kenntnisgabeverfahren vom Genehmigungsverfahren, dass ein förmlicher behördlicher Bescheid entfällt, das Verfahren beschleunigt wird und Kosten gespart werden (Wegfall der Genehmigungsgebühr). Beim Kenntnisgabeverfahren reicht der Bauherr die Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, in der das Baugrundstück liegt. Die Gemeinde prüft dann ob
Für die Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das Fachgebiet Bauordnung. |
Unterlagen
- aktueller Lageplan (schriftlicher Teil als Vordruck) einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (Vordruck)
- Bestätigung des Planverfassers und des Lageplanfertigers (Vordruck)
- Bestätigung des Bauherrn über Übernahme der Bauherrschaft und über Bestellung eines geeigneten Bauleiters (Vordruck)
- evtl. Erhebungsbogen (siehe Hinweis, rechte Spalte)
![]() |
Die Bauvorlagen müssen zweifach bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden. | ||
Kosten / Leistung
| Für das Kenntnisgabeverfahren werden Gebühren in Höhe von 300 bis 1500 erhoben, je nach Umfang des Bauvorhabens. Die Gebühr bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses beträgt z.B. 300 . Hinzu kommen ggf. Gebühren für Befreiun-gen, Abweichungen oder Ausnahmen von Bauvorschriften. |
Formulare
![]() |
Schriftlicher Teil des Lageplanes | ||
![]() |
Vordruck für das Kenntnisgabeverfahren | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Fachgebiet Bauordnung |
| Name: | Cynthia Darby |
| Telefon: | (07221) 93-21 50 |
| Telefax: | (07221) 93-21 51 |
| Email: | cynthia.darby@baden-baden.de |
| Adresse: | Marktplatz 2
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 613 |
| Bushaltestelle: | Leopoldsplatz
|
Zuständiges Amt:
Fachgebiet Bauordnung



