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Kenntnisgabeverfahren

Erfüllt ein Bauvorhaben bestimmte Voraussetzungen (s.u.) genügt anstelle des Baugenehmigungsverfahrens ein Kenntnisgabeverfahren.

Bauherren haben bei diesen Vorhaben ein Wahlrecht zwischen Kenntnisgabeverfahren und Genehmigungsverfahren.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mit bestimmten Festsetzungen liegt.

Im Wesentlichen unterscheidet sich das Kenntnisgabeverfahren vom Genehmigungsverfahren, dass ein förmlicher behördlicher Bescheid entfällt, das Verfahren beschleunigt wird und Kosten gespart werden (Wegfall der Genehmigungsgebühr).

Beim Kenntnisgabeverfahren reicht der Bauherr die Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, in der das Baugrundstück liegt.

Die Gemeinde prüft dann ob

  • die eingereichten Bauvorlagen vollständig sind
  • auf dem Grundstück Baulasten liegen
  • das Grundstück im Geltungsbereich einer Entwicklungssatzung, einer Erhaltungssatzung oder eines Sanierungsgebietes liegt
  • die Grundstückserschließung gewährleistet ist.

Für die Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das Fachgebiet Bauordnung.


Unterlagen
  • aktueller Lageplan (schriftlicher Teil als Vordruck) einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
  • Bauzeichnungen
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (Vordruck)
  • Bestätigung des Planverfassers und des Lageplanfertigers (Vordruck)
  • Bestätigung des Bauherrn über Übernahme der Bauherrschaft und über Bestellung eines geeigneten Bauleiters (Vordruck)
  • evtl. Erhebungsbogen (siehe Hinweis, rechte Spalte)
Hinweis

Hinweis Die Bauvorlagen müssen zweifach bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden.

Kosten / Leistung

Für das Kenntnisgabeverfahren werden Gebühren in Höhe von 300 bis 1500 € erhoben, je nach Umfang des Bauvorhabens.

Die Gebühr bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses beträgt z.B. 300 €. Hinzu kommen ggf. Gebühren für Befreiun-gen, Abweichungen oder Ausnahmen von Bauvorschriften.

Formulare

Schriftlicher Teil des Lageplanes
Vordruck für das Kenntnisgabeverfahren

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fachgebiet Bauordnung
Name: Cynthia Darby
Telefon: (07221) 93-21 50
Telefax: (07221) 93-21 51
Email: cynthia.darby@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 613
Bushaltestelle: Leopoldsplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Bauordnung