Namensänderung im Reisepass bei Scheidung/Auflösung einer Lebenspartnerschaft
Nehmen Sie nach Scheidung Ihrer Ehe oder Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft wieder einen früher geführten Namen an, wird Ihr Reisepass wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe ungültig. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses wird erforderlich. Eine Korrektur in Ihrem bisherigen Reisepass ist nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer für die Neuausstellung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Für die Übergangszeit können Sie sich entweder einen „Vorläufigen Reisepass“ mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr (Ausstellung sofort) oder einen "Expresspass“ (innerhalb von 3 bis 4 Werktagen, zusätzliche Gebühren) ausstellen lassen.
Zuständige Stelle
- die Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind.
- Einen neuen Reisepass können Sie auch bei der Passbehörde an Ihrem Nebenwohnort beantragen. Diese muss allerdings von der für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständigen Gemeinde eine Ausstellungsermächtigung einholen
Zur Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen. Der gegebenenfalls ausgestellte vorläufige Reisepass ist bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückzugeben.
Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- alter Reisepass/Personalausweis
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vom Standesamt
Hinweis
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In der Regel enthält ein Reisepass 32 Seiten. Vielreisende können sich jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr einen Reisepass mit 48 Seiten ausstellen lassen. | ||
Kosten / Leistung
| 37,50 € | für einen neuen Reisepass mit 32 Seiten, für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | ||
| 59,00 € | für einen neuen Reisepass mit 32 Seiten, für Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben | ||
| 59,50 € | für einen neuen Reisepass mit 48 Seiten, für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | ||
| 81,00 € | für einen neuen Reisepass mit 48 Seiten, für Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben | ||
| 26,00 € | für einen vorläufigen Reisepass | ||
| 32,00 € | jeweils zusätzlich für einen Reisepass im Expressverfahren |
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Bürgerbüro Briegelacker |
| Name: | Stefanie Weiler |
| Telefon: | (07221) 93-18 07 |
| Telefax: | (07221) 93-18 88 |
| Email: | stefanie.weiler@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | Schalter 10 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
|
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Bürgerbüro Briegelacker |
| Name: | Andrea Schmalzbauer |
| Telefon: | (07221) 93-18 04 |
| Telefax: | (07221) 93-18 88 |
| Email: | andrea.schmalzbauer@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | EG 17 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
|
Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung


