Bauvorbescheid - Bauvoranfrage
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Wenn Sie vor Einreichung des Bauantrages einzelne Fragen zur Zulässigkeit des Bauvorhabens grundsätzlich klären wollen, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid/Bauvoranfrage einreichen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die zu klärenden Einzelfragen formulieren. Ein Antrag auf Bauvorbescheid ist unter anderem dann sinnvoll, wenn vor Erwerb eines Baugrundstückes im Grundsatz geklärt werden soll, ob das Grundstück wie gewünscht bebaut werden kann. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Er kann auf Antrag verlängert werden. |
Unterlagen
- Antrag auf Bauvorbescheid (Vordruck)
- Konkrete Einzelfragen
- aktueller Lageplan (schriftlicher Teil als Vordruck) einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
- Angabe der voraussichtlichen Baukosten
- evtl. Bauzeichnungen
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Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, welche konkreten Einzelfragen für das Vorhaben geklärt werden sollen. | ||
Formulare
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Antrag auf Bauvorbescheid (4-fach) | ||
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Schriftlicher Teil des Lageplans | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Fachgebiet Bauordnung |
| Name: | Cynthia Darby |
| Telefon: | (07221) 93-21 50 |
| Telefax: | (07221) 93-21 51 |
| Email: | cynthia.darby@baden-baden.de |
| Adresse: | Marktplatz 2
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 613 |
| Bushaltestelle: | Leopoldsplatz
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Zuständiges Amt:
Fachgebiet Bauordnung



