Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wenn Sie die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu veräußern oder eine Wohnung auf Ihr Kind übertragen wollen, dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Außenfassade eines Hauses, efeubewachsen

Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.


Unterlagen
  • Lageplan und Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) mindestens 3-fach, aus denen sich die einzelnen Wohneinheiten und deren Abgeschlossenheit deutlich ergibt
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Hinweis

Hinweis Die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie im Bauordnungsamt. Bitte planen Sie dies rechtzeitig vor dem Notartermin ein, da die Überprüfung der Pläne in Ihrem eigenen Interesse erfolgen muss.

Kosten / Leistung

50,00 € für jede zu bescheinigende Wohneinheit.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fachgebiet Bauordnung
Name: Cynthia Darby
Telefon: (07221) 93-21 50
Telefax: (07221) 93-21 51
Email: cynthia.darby@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 613
Bushaltestelle: Leopoldsplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Bauordnung