Werbeanlagen

Wenn Sie Werbeanlagen z.B. Werbetafeln/-schilder, Ausstecker etc. aufstellen bzw. anbringen wollen, müssen Sie dies ab einer Fläche von 0,5 m² im Fachgebiet Bauordnung genehmigen lassen.

Für den Bereich der Innenstadt, für den die Werbeanlagensatzung gilt, müssen Sie Werbeanlagen (zwischen 0,2 m² und 0,5 m²) sowie Automaten dem Fachgebiet Bauordnung melden. 

Die Baugenehmigung gilt drei Jahre. Sie kann auf Antrag verlängert werden. 
 


Unterlagen
  • Antragsformular (Vordruck)
  • aktueller Lageplan
  • Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
  • Baubeschreibung (Vordruck)
  • Bauzeichnungen
  • evtl. Fotomontage
Hinweis

Hinweis Für die Kenntnisgabe von Werbeanlagen genügt eine formlose Beschreibung der geplanten Werbeanlage, eine Ansichtszeichnung (mit Vermaßung) und evtl. eine Fotomontage.

Formulare

Antrag auf Baugenehmigung (4-fach)
Baubeschreibung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fachgebiet Bauordnung
Name: Cynthia Darby
Telefon: (07221) 93-21 50
Telefax: (07221) 93-21 51
Email: cynthia.darby@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 613
Bushaltestelle: Leopoldsplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Bauordnung