Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.
Voraussetzungen
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten wohnungssuchende Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen.
Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen. Es wird nach Maßgabe des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) ermittelt.
Zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten, ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren künftigen Wohnsitz begründen möchten
Ablauf
Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich stellen.
Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit der Beantragung umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind.
Unterlagen
- Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem
- -Personalausweis/e, evtl. Aufenthaltstitel
- -Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.
- Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
- letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
- bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
Hinweis
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Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft "Der Wohnberechtigungsschein" (siehe: Download"). | ||
Formulare
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Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Simone König |
| Telefon: | (07221) 93-22 11 |
| Telefax: | (07221) 93-20 33 |
| Email: | simone.koenig@baden-baden.de |
| Adresse: | Marktplatz 2
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 402a |
| Bushaltestelle: | Leopoldsplatz
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Zuständiges Amt:
Fachbereich Finanzen

Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein"

