Bauen und Wohnen > Finanzielle Hilfen > Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Zimmer mit Bett und Bücherregallen

(c)RainerSturm/PIXELIO

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.

Voraussetzungen

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten wohnungssuchende Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen.
Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen. Es wird nach Maßgabe des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) ermittelt.

 

Zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten, ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren künftigen Wohnsitz begründen möchten

Ablauf
Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich stellen.
Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit der Beantragung umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind.

 

Unterlagen

  • Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem
  • -Personalausweis/e, evtl. Aufenthaltstitel
  • -Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.
  • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
  • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
  • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung

Hinweis

Hinweis Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft "Der Wohnberechtigungsschein" (siehe: Download").

Formulare

Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Simone König
Telefon: (07221) 93-22 11
Telefax: (07221) 93-20 33
Email: simone.koenig@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 402a
Bushaltestelle: Leopoldsplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachbereich Finanzen