Erschließungs- und Anliegerkosten
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Zur Deckung der Kosten für Erschließungsmaßnahmen erhebt die Stadt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von den Eigentümern von Baugrundstücken Beiträge. Im einzelnen handelt es sich um folgende Forderungen:
Ein Kanalbeitrag wird seit dem 1.8.2008 nicht mehr erhoben. Grundstückseigentümer und Kaufinteressierte von Bau- oder bereits bebauten Grundstücken können beim Fachbereich Finanzen Auskunft darüber erhalten, ob noch Beitragspflichten anfallen werden oder in welcher Höhe diese schon angefallen sind. Wichtig ist dies unter anderem auch, weil die Beiträge als öffentliche Lasten auf dem Grundstück (bzw. Erbbaurecht, Wohn- oder Teileigentum) ruhen. Sie können also im Rahmen der dinglichen Haftung vorrangig geltend gemacht werden. |
Hinweis
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Es empfiehlt sich in jedem Fall, im Vorfeld eines Grundstückkaufs evtl. noch anfallende Beitragspflichten abzuklären. Darüber hinaus ist es ratsam, bei den Stadtwerken nachzufragen, ob und in welcher Höhe Kosten für Strom-, Gas-, und Wasseranschlüsse anfallen. |
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Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Michael Kohr |
| Telefon: | (07221) 93-22 16 |
| Telefax: | (07221) 93-20 33 |
| Email: | michael.kohr@baden-baden.de |
| Adresse: | Rathaus, Marktplatz 2
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| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 401 |
| Bushaltestelle: | Leopoldsplatz
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Zuständiges Amt:
Fachbereich Finanzen


