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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

kleines Spielzeughaus auf Euroscheinen

c)Thorben Wengert/PIXELIO

Das Land Baden-Württemberg unterstützt landesweit Paare und Alleinerziehende mit jeweils mindestens einem Kind, junge kinderlose Paare sowie schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen bei der Verwirklichung ihres Wunsches nach selbst genutztem Wohneigentum durch Bau und Erwerb neuen Wohnraums, durch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie durch Erwerb bestehenden Wohnraums.

Gefördert werden können diese Maßnahmen, sofern die Fördervoraussetzungen (z. B. Einhaltung der Einkommensgrenze, Energiestandard des Objekts etc.) erfüllt werden und ausreichend Fördermittel vorhanden sind.

 

Gefördert werden bestimmte Maßnahmen mit Darlehen und Zuschüssen.

Paare und Alleinerziehende mit Kind/er sowie schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen (auch ohne Kinder) können ein Z15-Darlehen (Kapitalmarktdarlehen mit 15-jähriger Zinsverbilligung) beantragen.

Außerdem können Paare mit Kind/er – gegebenenfalls zusätzlich zum Z15-Darlehen – und junge kinderlose Paare ein Optionsdarlehen beantragen. Ein Optionsdarlehen ist ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung, jedoch versehen mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für innerhalb von sechs Jahren ab Abschluss des Darlehensvertrags in den Haushalt hinzukommende Kinder.

Wird nur ein Optionsdarlehen beantragt, muss die Einkommensgrenze erst zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Ergänzungsförderung eingehalten werden. Die Gewährung eines Optionsdarlehens setzt unter anderem voraus, dass ein Kinderzimmer erforderlicher Größe geschaffen wird bzw. beim Erwerb vorhanden ist.

Für folgende Vorhaben kann eine zusätzliche Förderung gewährt werden: Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards, innovativer Wohnraum (z. B. für nachhaltiges oder flächensparendes Bauen), Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN sowie Hilfe für schwerbehinderte Menschen.
Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf können KfW-Darlehen oder ein Ergänzungsdarlehen der L-Bank beantragt werden.

Verfahrensablauf

Förderanträge müssen Sie auf dem vorgesehenen Vordruck der L-Bank bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Bürgermeisteramt bei Stadtkreisen) einreichen.

Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des Stadtkreises oder auch elektronisch direkt unter www.l-bank.de.

Die vollständigen und förderfähigen Anträge werden von den Wohnraumförderungsstellen der L-Bank als Bewilligungsstelle zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.

Frist/Dauer
Anträge können während der Geltungsdauer des Landeswohnraumförderungsprogramms gestellt werden.

Sonstiges
Die Wohnraumförderungsstellen (Landratsamt oder Bürgermeisteramt bei Stadtkreisen) erteilen Auskünfte und beraten Antragssteller zu konkreten Vorhaben.
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Auskünfte zu Finanzierungsfragen erhalten Sie über das Expertentelefon der L-Bank unter der Telefonnummer (0800) 150-30 30.

Unterlagen

  • Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Selbstauskünfte finden Sie im Antragsformular der L-Bank (siehe Download)

Hinweis

Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Die zur Verfügung stehenden Gelder sind begrenzt, so dass es vorkommen kann, dass die Fördermittel schon während des Kalenderjahres erschöpft sind und dann das Programm für das entsprechende Jahr geschlossen oder geändert wird.

Kosten / Leistung

Kostenlose Beratung

Formulare

Merkblatt L-Bank - Eigentumsförderung
Antrag Eigentumsförderung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Simone König
Telefon: (07221) 93-22 11
Telefax: (07221) 93-20 33
Email: simone.koenig@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 402a
Bushaltestelle: Leopoldsplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachbereich Finanzen