Hilfen zur Erziehung
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Eltern und Kinder / Jugendliche haben das Recht und den Anspruch auf Beratung und Hilfe bei allen Fragen der Erziehung und Betreuung. Wenn erforderlich, können auf Antrag der Eltern ambulante (z.B. Erziehungsbeistandschaft), teilstationäre (z.B. Tagesgruppe) oder vollstationäre (Heimunterbringung) Hilfen zur Erziehung eingeleitet werden. |
Unterlagen
- Für die Erstgespräche sind keine Unterlagen erforderlich.
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Ambulante Hilfen sind derzeit noch kostenfrei, bei stationären und teilstationären Hilfen ist eine einkommensabhängige Selbstbeteiligung der Eltern erforderlich. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Sozialpädagogische Dienste |
| Name: | Kundenzentrum - Amt für Familien, Soziales und Jugend |
| Telefon: | (07221) 93-14 00 |
| Telefax: | (07221) 93-14 15 |
| Email: | afsj@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
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Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 


