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Hilfen zur Erziehung

Eltern und Kinder / Jugendliche haben das Recht und den Anspruch auf Beratung und Hilfe bei allen Fragen der Erziehung und Betreuung.

Wenn erforderlich, können auf Antrag der Eltern ambulante (z.B. Erziehungsbeistandschaft), teilstationäre (z.B. Tagesgruppe) oder vollstationäre (Heimunterbringung) Hilfen zur Erziehung eingeleitet werden.


Unterlagen
  • Für die Erstgespräche sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis

Hinweis Ambulante Hilfen sind derzeit noch kostenfrei, bei stationären und teilstationären Hilfen ist eine einkommensabhängige Selbstbeteiligung der Eltern erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Sozialpädagogische Dienste
Name: Kundenzentrum - Amt für Familien, Soziales und Jugend
Telefon: (07221) 93-14 00
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: afsj@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)