Inobhutnahme
|
Kinder und Jugendliche können in Notsituationen durch das Jugendamt in Obhut genommen werden. Dies geschieht beispielsweise nach Misshandlungen oder anderen schwerwiegenden familiären Konflikten. Auch für Kinder und Jugendliche, die von der Polizei aufgegriffen werden und nicht den Eltern zugeführt werden können, gibt es die Möglichkeit der Inobhutnahme. Oftmals ist die Anrufung des Familiengerichtes notwendig. |
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
![]() |
Eine einkommensabhängige Selbstbeteiligung der Eltern ist erforderlich. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Sekretariat - Sozialpädagogische Dienste |
| Name: | Ilona Michels |
| Telefon: | (07221) 93-14 49 |
| Telefax: | (07221) 93-14 15 |
| Email: | ilona.michels@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 213 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
|
Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 


