Inobhutnahme

Kinder und Jugendliche können in Notsituationen durch das Jugendamt in Obhut genommen werden. Dies geschieht beispielsweise nach Misshandlungen oder anderen schwerwiegenden familiären Konflikten.

Auch für Kinder und Jugendliche, die von der Polizei aufgegriffen werden und nicht den Eltern zugeführt werden können, gibt es die Möglichkeit der Inobhutnahme. Oftmals ist die Anrufung des Familiengerichtes notwendig.

Inobhutnahmestelle ist das Kinder- u. Jugendheim in der Eckbergstraße 10.



Unterlagen
  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis

Hinweis Eine einkommensabhängige Selbstbeteiligung der Eltern ist erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Sekretariat - Sozialpädagogische Dienste
Name: Ilona Michels
Telefon: (07221) 93-14 49
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: ilona.michels@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 213
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)