Jugendgerichtshilfe

Figur der griechischen Göttin Justitia mit einer Waage - Symbol für Gerechtigkeit und Recht.

(c)Thorben Wengert/PIXELIO

Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens und erfüllt dabei mehrere Aufgaben: Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und vermittelt weitergehende Beratungen und Hilfen (z.B. bei Drogen- oder Familienproblemen).

Sie berichtet dem Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen. Die Maßnahmen des Jugendgerichtes sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken.

Die Jugendgerichtshilfe kann dem Gericht entsprechende Vorschläge machen, wobei sie weder die Verteidigung noch die Interessen der Staatsanwaltschaft vertritt; sie überwacht richterliche Auflagen und Weisungen sowie Auflagen der Staatsanwaltschaft im sogenannten Diversionsverfahren.

 

 

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Sozialpädagogische Dienste
Name: Kundenzentrum - Amt für Familien, Soziales und Jugend
Telefon: (07221) 93-14 00
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: afsj@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)