Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens und erfüllt dabei mehrere Aufgaben:
Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und vermittelt weitergehende Beratungen und Hilfen (z.B. bei Drogen- oder Familienproblemen).
Sie berichtet dem Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen. Die Maßnahmen des Jugendgerichtes sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken.
Die Jugendgerichtshilfe kann dem Gericht entsprechende Vorschläge machen, wobei sie weder die Verteidigung noch die Interessen der Staatsanwaltschaft vertritt; sie überwacht richterliche Auflagen und Weisungen sowie Auflagen der Staatsanwaltschaft im sogenannten Diversionsverfahren.
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Sozialpädagogische Dienste |
| Telefon: | (07221) 93-14 00 |
| Telefax: | (07221) 93-14 15 |
| Email: | kundenzentrum.biso@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
|
Zuständiges Amt:
Fachbereich Bildung und Soziales




