Anzeige der Geburt

Baby in der Hand eines Erwachsenen

(c)Lisa Schwarz/pixelio.de

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Entbindung im Krankenhaus
Bei einer Entbindung in der Stadtklinik Baden-Baden, zeigt die Leitung des Hauses die Geburt beim Standesamt an. Die Sorgeberechtigte(n) füllen die Geburtsanzeige im Krankenhaus aus und geben den Familiennamen sowie die gewünschten Vornamen ihres Kindes an. Gleichzeitig können dort die gewünschten Urkunden bestellt und bezahlt werden.

Zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen wird dann die Anmeldung durch das Krankenhaus beim Standesamt veranlasst.

Hausgeburt
Bei Hausgeburten erfolgt die Anzeige mündlich zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen beim Standesamt. Zusätzlich müssen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt vorlegen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit
  • wenn die Eltern verheiratet sind: ...das Stammbuch mit
  • - beglaubigter Abschrift des Familienbuches (bei Eheschließungen bis 31.12.2008) oder
  • -beglaubigtem Ausdruck aus dem Eheregister (bei Eheschließungen ab 1.1.2009) oder
  • - Heiratsurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile (falls im Ausland geheiratet)
  • wenn die Mutter bisher nicht verheiratet war:
  • -eine Geburtsurkunde
  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist:
  • -eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Vermerk über Scheidung oder Tod
  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist und der Vater eingetragen werden soll ( Vaterschaft bereits anerkannt oder Anerkennung beabsichtigt)
  • - zusätzlich bei einem ledigen Vater seine Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch seiner Eltern
  • - bei einem Vater, der verheiratet ist oder war, eine Abschrift aus dem Familienbuch seiner Ehe
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich:
  • - alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen. Sie können die Vaterschaft (Mutterschaft) bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkennen. Ebenso sind Sorgeerklärungen (Jugendamt) und Namenserteilungen sowie die notwendigen Einwilligungen/ Zustimmungen vor der Geburt möglich

Hinweis

Hinweis Ausländische Urkunden müssen Sie als Original mit deutscher Übersetzung durch einen beeidigten Urkundenübersetzer vorzulegen.

Kosten / Leistung

12,00 € je Urkunde / auch internationale Urkunde
20,00 € Namenserteilung/Einwilligung/Zustimmung je

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Günter Lippert
Telefon: (07221) 93-21 67
Telefax: (07221) 93-21 68
Email: guenter.lippert@baden-baden.de
Adresse: Augustaplatz 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Bushaltestelle: Augustaplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Standesamt