Nachsendeauftrag
Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie den Service der Deutschen Post nutzen und einen Nachsendeauftrag erteilen. Ihre Briefe und Pakete werden an die neue Adresse weitergeleitet.
Ein Nachsendeauftrag hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Er kann jedoch einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.
Sie können den Nachsendeauftrag persönlich oder schriftlich erteilen. Das Antragsformular liegt in jedem Postamt aus. Die Beantragung und die Bezahlung der Gebühren kann auch elektronisch über das Internet erfolgen.
Frist
Beantragen Sie Ihren Nachsendeauftrag am besten 2-3 Wochen, spätestens aber fünf Tage vor Ihrem Umzug.
Hinweis
![]() |
Sehen Sie sich Ihre nachgesandte Post durch und informieren Sie die Absender, die noch an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, über Ihre neue Adresse. | ||
Kosten / Leistung
| 15,20 € | Privatkunden, für 6 Monate | ||
| 25,20 € | Privatkunden, für 12 Monate |
||
| 30,20 € | Geschäftskunden, für 6 Monate |
||
| 50,20 € | Geschäftskunden, für 12 Monate |


Deutsche Post - Nachsendeauftrag
