Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem:

  • den Aufenthalt Minderjähriger an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)

  • den Verzehr durch Minderjährige und Abgabe an Minderjährige von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit
schwarze Silhouette zweier Teenager vor einem blau angestrahlten Hintergrund
  • den Verkauf und das Bereitstellen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit

  • die Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

  • Handlungsweite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und ihr Instrument der Indizierung

Das Amt für Familien Soziales und Jugend hat die Bestimmungen des ausführlichen Gesetzestextes in einer vereinfachten tabellarischen Darstellung zusammengefasst. Diese übersichtliche Grafik können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen. 


Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Felix Hirth
Telefon: (07221) 93-14 67
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: felix.hirth@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 218
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)