Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Die Grundzüge des Betreuungsrechts (Stand September 2001) werden Ihnen in der Broschüre „Das Betreuungsrecht“ dargelegt.

Sie finden z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die so genannte Vorsorgevollmacht eingegangen. Sie finden dort auch konkrete Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht.