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Der Zivil- und Katastrophenschutz wird - als „Daseinsfürsorge“ für die Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Stadt Baden-Baden - vom Amt für öffentliche Ordnung wahrgenommen.
Zum Zivilschutz gehören die Aufgabenbereiche
- Selbstschutz (Verhalten in Krisenzeiten)
- Warn- und Alarmdienst (Sirenenwarnung)
- Schutzbau (öffentliche und private Schutzräume)
- Aufenthaltsregelung (z.B. Unterbringung in Notunterkünften)
- Gesundheitswesen (besondere Ansprüche in Krisenzeiten)
- Schutz von Kulturgut (Bewahren der Kulturgüter)
- Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder. Die Stadt Baden-Baden ist dazu verpflichtet, eine Katastrophenschutzbehörde einzurichten.
Zu den Aufgaben im Katastrophenschutz gehören insbesondere
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die Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung
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die Katastrophenbekämpfung und die
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Mitwirkung bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden
Im Katastrophenschutz des Stadtkreises Baden-Baden wirken alle Behörden, Ämter, Dienststellen und Hilfs-Organisationen mit, die im Katastrophenfall benötigt werden, z.B. Feuerwehr, Polizei, THW, DRK, DLRG, Bergwacht etc.
In einem Katastropheneinsatzplan werden alle denkbaren Aufgaben bei einem möglichen Ernstfall festgehalten. Für diese Aufgaben gibt es in Baden-Baden geschulte Fachleute, so dass die Stadt bei einem Einsatz schnell und zielgerichtet handeln kann.
Im Katastrophenfall werden eine Katastrophenschutzleitung (Verwaltungsstab der
Stadtverwaltung Baden-Baden) und eine Technische Einsatzleitung (Führungsstab unter Leitung der Feuerwehr Baden-Baden) gebildet. Ziel dieser Führungseinheiten ist das ständige Vorhalten der aktuellen Schadenslage, die Möglichkeit schneller Einsatz-Entscheidungen, die Umsetzung in Einsatzmaßnahmen und die ständige Erfolgskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen.
Darüber hinaus sind im Katastrophenfall die Information der Öffentlichkeit sowie die Einrichtung eines Bürger-Telefons wichtige Aufgaben.
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