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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Wundpflaster als Kreuz übereinander gelegt

©cameraobscura / PIXELIO

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine der sieben nebeneinander gleichberechtigten Hilfearten des SGB XII (Zwölftes Buch, Sozialgesetzbuch).

Eingliederungshilfe richtet sich an körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Hilfe richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles nach Art und Schwere der Behinderung.

 

Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Die Hilfe, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, kann bereits im Säuglingsalter beginnen und den behinderten Menschen entsprechend des besonderen Lebensabschnitts auf seinem gesamten Lebensweg begleiten. Die für behinderte Menschen oftmals erforderliche besondere Betreuung kann sehr kostenintensiv sein; wo kein vorrangiger Kostenträger wie Krankenkasse oder Rententräger für die Leistungen aufkommt oder die Leistungen ausgeschöpft sind, fängt in vielen Bereichen die Eingliederungshilfe den notwendigen Bedarf der Behinderten auf.

Grundlegende Voraussetzung für die Hilfe ist in der Regel das Vorliegen einer wesentlichen, nicht nur vorübergehenden Behinderung. Die medizinischen Voraussetzungen hierfür werden durch verschiedene eigens dafür beauftragte medizinische Dienste festgestellt.

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt je nach Alter und Bedarf des Behinderten bei den Frühförderstellen, dem stattlichen Schulamt, bei anerkannten Werkstätten für Behinderte, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, bei Heimen, aber auch bei Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rententräger.

Unterlagen

  • SGB XII-Antrag, medizinische Gutachten, Diagnosen, Arztberichte, Formblatt HB/A. Je nach Hilfeart sind auch Nachweise über Einkommen und Vermögen erforderlich

Hinweis

Hinweis Die Antragsunterlagen erhalten Sie unter den unten genannten Telefonnummern. Vorab empfehlen wir ein Beratungsgespräch.

Kosten / Leistung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind neben allgemeiner Beratung z.B. folgende Leistungen möglich:

- Frühfördermaßnahmen bis zur Einschulung
- Diagnostik der Frühförderstellen
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,
z.B. Besuch von privaten Sonderschulkindergärten oder Sonderschulen
- Integrative Maßnahmen in Regelkindergärten und -schulen
- Kurzzeitunterbringungen
- Familienentlastende Maßnahmen
- Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf
- Hilfe in anerkannten Werkstätten für Behinderte
- Hilfe in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (Wohnen in Heimen)
- Nachsorgeangebote in der Suchthilfe
- Ambulant betreute Wohnangebote
- Einmalige Hilfen zur Beschaffung von Hilfsmitteln

Eingliederungshilfe wird auf Antrag gewährt, frühstens ab Bekanntwerden der Notlage, und ist in Teilbereichen einkommens- und vermögensabhängig.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Margit Karcher
Telefon: (07221) 93-14 33
Telefax: (07221) 93- 14 06
Email: margit.karcher@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 122
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)