Heizöllagerung - wassergefährdende Stoffe

Großteile der Fläche des Stadtkreises Baden-Baden sind als Wasserschutz- bzw. Quellenschutzgebiete ausgewiesen.
Deswegen werden an die Lagerung wassergefährdender Stoffe hohe Anforderungen gestellt, um Verunreinigungen des Grundwassers bereits im Ansatz zu vermeiden.

Die rechtliche und fachliche Zuständigkeit für die Lagerung wassergefährdender Stoffe liegt beim Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht.
rostige Ölfässer
Unsachgemäße Lagerung wasser- fährdender Stoffe ist zu vermeiden

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Umweltrecht
Name: Simone Schönthaler
Telefon: (07221) 93-15 04
Telefax: (07221) 93-15 15
Email: simone.schoenthaler@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 311
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht