Immissionsschutzrecht

Lärmschutz und Luftreinhaltung sind die wesentlichen Eckpunkte im Bereich des Immissionsschutzrechtes.

Viele gewerblichen bzw. industrielle Vorhaben bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Gestattung, in der strenge Anforderungen an den Betrieb einer Anlage gestellt werden.

Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gerüche werden behördlicherseits überprüft und falls notwendig durch geeignete Maßnahmen beseitigt .
Blauer Rauch entweicht aus einem Schornstein

Unterlagen
  • Immissionsschutzrechtliche Anträge
Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Umweltrecht
Name: Karin Himmel-Oser
Telefon: (07221) 93-15 03
Telefax: (07221) 93-15 15
Email: karin.himmel-oser@baden-baden.de
Adresse: Briegelackstraße 8 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 312
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht