Gewässer

In Baden-Baden gibt es eine Vielzahl von Fließgewässern unterschiedlicher Größe und Ausprägung.

Durch Fließgewässer ergeben sich Einschränkungen insbesondere hinsichtlich der Nutzung und Bebauung angrenzender Grundstücke. Diese Einschränkungen resultieren formal aus wasserrechtlichen Vorschriften und sind fachlich begründet zum einen durch ökologische Anforderungen (Lebensraum im und am Gewässer) zum anderen

Das Bild zeigt den Oosbach im Sommer bei extremen Niedrigwasser
Die Oos bei Niedrigwasser

durch Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes.

Deshalb besteht auch für vielerlei Vorhaben im und am Gewässer , beispielsweise Brücken, Stege oder Bauten, eine wasser- oder baurechtliche Genehmigungspflicht.

Des weiteren bestehen Nutzungsbeschränkungen für das Gewässer selbst, beispielsweise für Wasserentnahmen.

Die zuständige untere Wasserbehörde ist das Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht.


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Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht