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Denkmalschutz - Gesamtanlage Baden-Baden

Die Trinkhalle im Frühling: blühende Bäume im Vordergrund.
Das Neue Schloss, der Stadtkern mit den Kuranlagen und der Lichtentaler Allee sowie die Vorstädte sind wichtige Träger lokaler und regionaler Identität Baden-Badens.

Um dieses unverwechselbare Bild der Kur- und Bäderstadt mit seinen Park- und Grünanlagen sowie der historischen Bebauung zu bewahren, hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden die Gesamtanlage im Februar 2008 unter Denkmalschutz gestellt.
 
Was wird geschützt?

Geschützt wird das überlieferte Erscheinungsbild der Stadt mit allen Bestandteilen und Merkmalen, die zu diesem Bild beitragen. Dazu zählen nicht nur Bauwerke, sondern auch Straßen- und Platzräume sowie Grün- und Freiflächen. Auch die für das Stadtbild prägende städtebaulich topographische Lage, die Stadtsilhouette und der Ortsgrundriss sind schützenswert.

Bei allen Gebäuden im Geltungsbereich der Gesamtanlage umfasst der Gesamtanlagenschutz nur die von außen sichtbaren Teile.
Bei Kulturdenkmalen ist zusätzlich auch das Innere denkmalgeschützt.

Welche Auswirkungen hat die Gesamtanlagensatzung?

Veränderungen am überlieferten Erscheinungsbild der Gesamtanlage sind genehmigungspflichtig.
Zum Beispiel:

  • Errichtung, Veränderung und Abbruch baulicher Anlagen,
  • Veränderungen an Dächern und Fassaden,
  • Anbringen von Satellitenempfangsanlagen, Antennen, Richtfunkmasten, Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen,
  • Anbringen von Verkleidungen an Außenwänden, Jalousien, Markisen, Werbeanlagen, Automaten und Außenbeleuchtungen,
  • Errichtung von sonstigen Anlagen und Einrichtungen im Außenraum.

    Die Stadt Baden-Baden prüft im Einzelfall, ob das geschützte Bild der Gesamtanlage durch die geplanten Maßnahmen erheblich beeinträchtigt wird. Einer Veränderung wird zugestimmt, wenn sie zu keiner oder nur zu einer unerheblichen oder vorübergehenden Beeinträchtigung des Ensemblebildes führt.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Gebäude, Ihrer Eigentumswohnung oder im Außenbereich planen, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Baden-Baden in Verbindung.

Das Verfahren ist schnell, unbürokratisch und bürgernah.

Bei einem Telefonat sollten Sie die geplanten Arbeiten angeben. Dabei wird auch das weitere Vorgehen geklärt. Oft reicht ein Vorort-Termin, um zu klären, was genehmigt wird. Die schriftliche Bestätigung erfolgt anschließend per Protokoll, das Sie zugesandt bekommen.
Ob Unterlagen vorab einzureichen sind, entscheidet sich im Einzelfall und ist von Art und Umfang der geplanten Arbeiten abhängig.
Bei umfangreichen Maßnahmen beraten die höhere Denkmalschutzbehörde und wir Sie gerne.

Sofern für die Maßnahmen auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, schließt die Baugenehmigung die denkmalschutzrechtliche Entscheidung mit ein.

Kosten

Für die denkmalrechtliche Abstimmung, Beratung und Genehmigung werden keine Gebühren erhoben.

Vorteile einer Gesamtanlagensatzung

Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern oder am Außenbild von Gebäuden im Gebiet der Gesamtanlage werden steuerlich unter Umständen begünstigt; z.B. wenn sie zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der Stadt erforderlich sind. (Siehe auch: Denkmalrecht -Steuerbescheinigung)

Das Landesdenkmalamt behandelt Zuschussanträge für Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen, die innerhalb einer geschützten Gesamtanlage liegen, vorrangig.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Nicole Schreiber
Telefon: (07221) 93-24 50
Telefax: (07221) 93-21 51
Email: nicole.schreiber@baden-baden.de
Adresse: Marktplatz 2
  76530 Baden-Baden
Raum: 630
Bushaltestelle: Leopoldplatz

Zuständiges Amt:

Fachgebiet Bauordnung