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Für Geburten ab 1.1.2007 wird das Landeserziehungsgeld infolge der Einführung des Elterngeldes wie folgt angepasst:
Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten wird das Landeserziehungsgeld entsprechend erhöht.
Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden.
Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen* wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.
Werden die Einkommensgrenzen überschritten, vermindert sich das Landeserziehungsgeld in Stufen.
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Voraussetzungen
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deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder bestimmter mit der EU assoziierter Staaten (zum Beispiel Türkei). Es genügt auch, wenn der Ehegatte oder der andere im gleichen Haushalt lebende Elternteil oder das Kind eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzt.
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Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg.
Daneben können Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die hier in einem Arbeitsverhältnis stehen, Landeserziehungsgeld erhalten. Das Arbeitsverhältnis aus dieser Beschäftigung muss regelmäßig im Monat 400 Euro übersteigen, es darf keine geringfügige Beschäftigung (gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV) vorliegen. Die Regelung gilt bei einer mehr als geringfügigen Selbstständigkeit entsprechend.
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Personensorgerecht für das Kind, mit dem die antragstellende Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt und das sie selbst betreut und erzieht.
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Die Person, die den Antrag stellt, darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 21 Wochenstunden kann ausgeübt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen oder bei gleichzeitiger Teilerwerbstätigkeit beider Ehegatten/Elternteile sind bis zu 30 Wochenstunden möglich.
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Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen* (s.o.)
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Kundenzentrum |
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(07221) 93-14 00 |
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(07221) 93-14 04 |
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kundenzentrum.afsj@baden-baden.de |
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Gewerbepark Cité 1
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76532 Baden-Baden |
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| Kundenzentrum |
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Gewerbepark Cité
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Kundenzentrum |
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Elke Seywald |
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Gewerbepark Cité 1
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Gewerbepark Cité
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