Landeserziehungsgeld
Das Landesregierung hat 2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg für alle Geburten / Adoptionen ab dem 01.10.2012 zu beenden.
Für Geburten / Adoptionen bis 30.09.2012 können im Anschluss an das Bundeselterngeld vom Land Baden-Württemberg Landeserziehungsgeld beantragt werden.
Für Geburten ab 01.01.2007 bis 30.09.2012 wird das Landeserziehungsgeld infolge der Einführung des Elterngeldes wie folgt angepasst:
Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.
Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.
Das Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen zum Landeserziehungsgeld und näheren Erläuterungen zum Ausfüllen des Vordrucks kann man auf der Internetseite der L-Bank heruntreladen (siehe: mehr im Internet)
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch
- Einkommensnachweis
Hinweis
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Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden. | ||
Kontakt
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Zuständiges Amt:
Fachbereich Bildung und Soziales





