Feinstaubplakette

Drei Feinstaubplaketten. Von oben nach unten durchnumeriert mit 2,3 und 4 sowie in den Farben rot, gelb und grün.

Feinstaubplaketten

Seit 01. März 2007 können Gemeinden Umweltzonen einrichten. In diesen Umweltzonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge fahren, die die Kriterien der folgenden Schadstoffgruppen erfüllen:

  • 2 (rote Plakette)
  • 3 (gelbe Plakette) oder
  • 4 (grüne Plakette)

Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator oder ein älteres Dieselfahrzeug mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden. 

Sie müssen dann Ihr Fahrzeug entweder nachrüsten oder dürfen nicht in eine ausgeschilderte Umweltzone fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Grundsätzlich ausgenommen von Fahrverboten in Umweltzonen sind z.B. (Aufzählung nicht vollständig):

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z.B. Mofas, Roller, Motorräder usw.),
  • Krankenwagen, Artzwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz",
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis erfolgt durch Merkzeichen "aG, "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis),
  • Oldtimer mit H-oder 07-Kennzeichen.

Auch Fahrzeuge mit einer ausländischen Zulassung benötigen für das Befahren von ausgewiesenen Umweltzonen eine Feinstaubplakette.

 


Die Feinstaubplakette erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde oder bei jeder anerkannten Stelle, die eine Abgasuntersuchung durchführen darf.

Ihre Zulassungsbehörde Baden-Baden berät Sie gerne zum Thema "Feinstaubplakette".

Weitere Informationen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat zum Thema Luftreinhaltung, Umweltzonen und Fahrverbote auf seiner Homepage weitere Informationen zusammengestellt

Die in Deutschland ausgewiesenen und geplanten Umweltzonen können Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes abrufen.

:: Adressen siehe oben rechts: mehr im Internet

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Hinweis

Hinweis Die Zuteilung einer Feinstaubplakette kann für jedes zugelassene Fahrzeug erfolgen. Es muss nicht in Baden-Baden zugelassen sein.

Kosten / Leistung

5,00 € pro Feinstaubplakette der Stadt Baden-Baden.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Marianne Forker
Telefon: (07221) 93-18 25
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Ute Gerstner
Telefon: (07221) 93-18 53
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Elfrun Rücker
Telefon: (07221) 93-18 55
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung