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Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Muster eines EU-Führerschein

(c)Bundesdruckerei

Der Weg zum Führerschein "BF 17"

Ab 16 ½ Jahren können Jugendliche bei der Wohnortgemeinde oder der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag zur Teilnahme am Modellversuch stellen. Die gesetzlichen Vertreter müssen dem Antrag und der Benennung der Begleitperson(en) zustimmen. Danach kann die Fahrschulausbildung für die Klasse B beziehungsweise BE begonnen werden.

Für die Ausbildung und die Prüfung gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Führerscheinerwerb mit 18. Im Vergleich zum „normalen“ Führerschein fallen allerdings weitere Gebühren an (siehe Kosten/Leistung). 

 

Die Begleitperson 

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein;
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein;
  • darf im Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte haben.
  • Außerdem gilt die 0,5-Promille-Regelung, und die Begleitperson darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel stehen.

Die theoretische Fahrprüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Ab Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis mit Begleitauflage erteilt. Es wird eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die nur im Inland gültig ist und bis zu drei Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Probezeit beginnt ab der Erteilung der Fahrerlaubnis mit Begleitauflage und kann verkürzt werden durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fortbildungsseminar („Zweite Phase der Fahrausbildung“) frühestens sechs Monate nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren, ist jedoch verantwortlicher Fahrzeugführer. Bei einem Verstoß gegen die Begleitauflage wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ist nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar möglich. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich sein.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt und der Kartenführerschein ausgehändigt.

Unterlagen

  • Antrag mit Angabe der Fahrschule
  • Antrag Modellversuch BF 17
  • Beiblatt pro Begleitperson
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtestbescheinigung - nicht älter als 2 Jahre

Hinweis

Hinweis Auskünfte zur Ausbildung und zum Prüfungsablauf erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

Kosten / Leistung

43,40 € Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Ausfertigung eines Führerscheines.
8,70 € Prüfbescheinigung.
11,00 € pro Begleiterperson; Überprüfung und Bearbeitung.

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Antrag zur Teilnahme am Modellversuch "BF 17"
Beiblatt für eine Begleitperson "BF 17"

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fahrerlaubnisbehörde
Name: Elke Benz
Telefon: (07221) 93-18 65
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: elke.benz@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 01
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fahrerlaubnisbehörde
Name: Sandra Campus
Telefon: (07221) 93-18 22
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: sandra.campus@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 02
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung