Wildschaden

ein Wildschwein im Wald

(c)Templermeister / PIXELIO

Wildschäden können beim Forstamt, in den Ortsteilen bei den Ortsverwaltungen - außer in Ebersteinburg - innerhalb von 7 Tagen nachdem man sie festgestellt hat, schriftlich angemeldet werden.

Eine formlose Schadensmeldung direkt an den zuständigen Jagdpächter ist auch möglich; dabei besteht allerdings das Risiko, dass der Rechtsweg verwehrt ist,  
wenn innerhalb der 7-tägigen Meldefrist keine gütliche Einigung zustande kommt.

Ein Anspruch auf Schadensersatz für Wildschäden besteht nur für Schäden von zum Beispiel Rehwild,
Schwarzwild (siehe Foto) oder Wildkaninchen (nicht für Schäden durch den Dachs).

In befriedeten Bezirken, das sind Wohngebäude mit angeschlossenem Hof oder Garten und in Gemüse- oder Ziergärten in der freien Landschaft ohne Schutzvorrichtungen, gibt es keinen Wildschadensersatzanspruch. 

Nähere Informationen rund um das Thema "Wildschäden" bietet auch die Homepage der Wildforschungsstelle Aulendorf (siehe "mehr im Internet").

 

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Forstliche Sonderaufgaben
Name: Dieter Faltin
Telefon: (07221) 93-16 70
Telefax: (07221) 93-16 77
Email: dieter.faltin@baden-baden.de
Adresse: Rheinstraße 111 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2.3
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Forstamt