Wildunfall

Ein Stück Rotwild

Von einem Wildunfall spricht man, wenn ein Fahrzeug mit einem Tier der folgenden Gattungen kollidiert ist:

  • Haarwild (z.B. Rotwild, Damwild,  Rehwild) Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs etc.).
  • Federwild (z.B. Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Auerwild, Wildgänse, Wildenten  Graureiher, Greife, Falken und Kolkrabe).
    Schalenwild, d.h. Wild, das Hufe („Schalen“) besitzt.
  • Hochwild, d.h. alles Schalenwild außer Rehwild, Auerwild, Steinadler, Seeadler.
  • Niederwild, d.h. alles übrige Wild.

Bei einem Wildunfall ist die nächste Polizeidienststelle oder - sofern bekannt - der Jagdausübungsberechtigte zu verständigen.

Wie nach jedem Verkehrsunfall müssen die Unfallbeteiligten auch bei Wildunfällen den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden beiseite fahren, um weiteren Gefahren vorzubeugen. Keinefalls darf sich der Fahrer des Fahrzeugs vom Unfallort entfernen, ohne die Unfallstelle (z.B. mit einem Warndreieck) ausreichend gesichert zu haben. 

 

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Forstliche Sonderaufgaben
Name: Dieter Faltin
Telefon: (07221) 93-16 70
Telefax: (07221) 93-16 77
Email: dieter.faltin@baden-baden.de
Adresse: Rheinstraße 111 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2.3
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Forstamt