Wildunfall
Von einem Wildunfall spricht man, wenn ein Fahrzeug mit einem Tier der folgenden Gattungen kollidiert ist:
Bei einem Wildunfall ist die nächste Polizeidienststelle oder - sofern bekannt - der Jagdausübungsberechtigte zu verständigen. Wie nach jedem Verkehrsunfall müssen die Unfallbeteiligten auch bei Wildunfällen den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden beiseite fahren, um weiteren Gefahren vorzubeugen. Keinefalls darf sich der Fahrer des Fahrzeugs vom Unfallort entfernen, ohne die Unfallstelle (z.B. mit einem Warndreieck) ausreichend gesichert zu haben. |
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Forstliche Sonderaufgaben |
| Name: | Dieter Faltin |
| Telefon: | (07221) 93-16 70 |
| Telefax: | (07221) 93-16 77 |
| Email: | dieter.faltin@baden-baden.de |
| Adresse: | Rheinstraße 111
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 2.3 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
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Zuständiges Amt:
Forstamt 

