Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutscheine
Nach der Geburt eines Kindes versuchen Eltern mit Engagement und Freude, ihren Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu bereiten. Weil sich in den letzten Jahren viele Lebensumstände geändert haben, können sie immer weniger auf Erfahrungen und Vorbilder im Freundes- und Familienkreis zurückgreifen. Viele Neu-Eltern haben deshalb zahlreiche Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung ihres Babys und fühlen sich unsicher. Um die Eltern zu unterstützen hat die Landesregierung beschlossen, die Familien- und Elternbildung gezielt zu fördern. Zusammen mit ihren Partnern, zu denen insbesondere die Kommunalen Landesverbände, die Verbände der Familienbildungsträger, die Kirchen, die in der Liga vertretenen Wohlfahrtsverbände und der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Kinderschutzbundes gehören, hat sie ein Programm zur Stärkung der Elternkompetenzen entwickelt: das Programm STÄRKE ! BildungsgutscheinDas Programm STÄRKE soll in Baden-Württemberg vor allem durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern von neugeborenen Kindern die Teilnahme an Elterntreffs und -kursen finanziell erleichtern. ...für den Erhalt eines Bildungsgutscheins:
...für das Einlösen eines Bildungsgutscheins:
Die teilnehmenden Organisationen finden Sie auf der Rückseite des Faltblatts "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE" des Ministeriums für Arbeit und Soziales, das Sie gemeinsam mit dem Gutschein erhalten. Informationen über das örtliche Angebot erhalten Sie beim Amt für Familien, Soziales und Jugend, Sozialpädagogische Dienste. VerfahrensablaufMit der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von der Stadtverwaltung automatisch einen Bildungsgutschein. Wenn Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption aufnehmen, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt.
Sie können den Gutschein aber auch als Teilzahlung für einen breiter angelegten und in der Regel teureren Familienbildungskurs einsetzen. Neben den auf Landesebene zusammengeschlossenen Veranstaltern gibt es auch Veranstalter auf örtlicher Ebene, die vom zuständigen Jugendamt zur Durchführung von „STÄRKE“-Kursen zugelassen sind, beispielsweise Hebammen. Sie sind dabei nicht an Veranstalter mit Sitz in Baden-Baden gebunden, sondern können auch anerkannte STÄRKE-Kurse in anderen Landkreisen besuchen. |
Kontakt
Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt für Familien, Soziales und Jugend, Sozialpädagogische Dienste.
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Melanie Hirth |
| Telefon: | (07221) 93-14 771 |
| Telefax: | (07221) 93-14 15 |
| Email: | melanie.hirth@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 213 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
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Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 


