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Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutscheine

Das Wort Stärke grafisch dargestellt mit verschiedenfarbigen Buchstaben
 

Nach der Geburt eines Kindes versuchen Eltern mit Engagement und Freude, ihren Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu bereiten. Weil sich in den letzten Jahren viele Lebensumstände geändert haben, können sie immer weniger auf Erfahrungen und Vorbilder im Freundes- und Familienkreis zurückgreifen. Viele Neu-Eltern haben deshalb zahlreiche Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung ihres Babys und fühlen sich unsicher.

Um die Eltern zu unterstützen hat die Landesregierung beschlossen, die Familien- und Elternbildung gezielt zu fördern. Zusammen mit ihren Partnern, zu denen insbesondere die Kommunalen Landesverbände, die Verbände der Familienbildungsträger, die Kirchen, die in der Liga vertretenen Wohlfahrtsverbände und der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Kinderschutzbundes gehören, hat sie ein Programm zur Stärkung der Elternkompetenzen entwickelt: das Programm STÄRKE !  

Bildungsgutschein

Das Programm STÄRKE soll in Baden-Württemberg vor allem durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern von neugeborenen Kindern die Teilnahme an Elterntreffs und -kursen finanziell erleichtern.

Unterstützung in besonderen Lebenssituationen

Darüber hinaus können Familien in besonderen Lebenssituationen eine zusätzliche kostenlose Unterstützung in Form spezieller Familienbildungsangebote und im Bedarfsfall auch eine Einzelfallberatung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

Alleinerziehung, frühe Elternschaft, Gewalterfahrung, Krankheit - dazu zählt auch Sucht - eines Familienmitglieds, Mehrlingsversorgung, Migrationshintergrund, Behinderung, Pflege- oder Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds.

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, welche besonderen Lebenssituationen im Kreis gefördert werden. Die Unterstützung durch Spezialkurse und häusliche Beratungen kann je Familie bis zu 1.000 Euro (höchstens je 500 Euro für Kurs und häusliche Beratung) betragen.

Voraussetzungen

...für den Erhalt eines Bildungsgutscheins:

  • Sie haben ein neugeborenes Kind.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.

...für das Einlösen eines Bildungsgutscheins:

  • Der Familienbildungskurs muss vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes beginnen.
  • Der Veranstalter des Kurses muss einer Organisation angehören, welche die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist.

Die teilnehmenden Organisationen finden Sie auf der Rückseite des Faltblatts "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE" des Ministeriums für Arbeit und Soziales, das Sie gemeinsam mit dem Gutschein erhalten. Informationen über das örtliche Angebot erhalten Sie beim Amt für Familien, Soziales und Jugend, Sozialpädagogische Dienste.

Verfahrensablauf

Mit der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von der Stadtverwaltung automatisch einen Bildungsgutschein. Wenn Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption aufnehmen, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt.
Ihren Gutschein können Sie im ersten Lebensjahr des Kindes zur Teilnahme an einem Elternbildungskurs oder Elterntreff einlösen.
Für folgende Kurse werden die Teilnahmegebühren vollständig durch den Gutschein übernommen:

  • Grundkurse zur Kindesentwicklung im ersten Lebensjahr (jeweils 1,5 Stunden an vier Abenden) oder
  • Themenkurse (vier Abende zu Themen aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit, Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung)

Sie können den Gutschein aber auch als Teilzahlung für einen breiter angelegten und in der Regel teureren Familienbildungskurs einsetzen.
Die häufigsten Fragen der Eltern sowie die der örtlichen Veranstalter werden auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg www.sm.baden-wuerttemberg.de (siehe: mehr im Internet) unter der Rubrik „Familien mit Kindern“ beantwortet.

Wie ist es in Baden-Baden?

Neben den auf Landesebene zusammengeschlossenen Veranstaltern gibt es auch Veranstalter auf örtlicher Ebene, die vom zuständigen Jugendamt zur Durchführung von „STÄRKE“-Kursen zugelassen sind, beispielsweise Hebammen.

Sie sind dabei nicht an Veranstalter mit Sitz in Baden-Baden gebunden, sondern können auch anerkannte STÄRKE-Kurse in anderen Landkreisen besuchen.


Kontakt

Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt für Familien, Soziales und Jugend, Sozialpädagogische Dienste.

Ansprechpartner(in)
Name: Melanie Hirth
Telefon: (07221) 93-14 771
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: melanie.hirth@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 213
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)