Verlust eines neuen Personalausweises

Vorderansicht des neuen Personalausweises
Haben Sie Ihren neuen, maschinenlesbaren Ausweis, den Sie ab November 2010 bekommen haben, verloren?

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen. Am einfachsten geht dies über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer:

 0180-1-33-3333

(3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar. Max. 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz).

Bitte halten Sie für die Sperrung immer Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Der Ausweis muss trotz der Sperrung auch bei der Personalausweisbehörde als Verlust gemeldet werden.

Falls Sie eine e-Signatur besitzen, muss die Unterschriftsfunktion beim jeweiligen Anbieter separat gesperrt werden.